Zusatz zum Wettkampfreglement

23.05.2008 de Reinhard Standke

Das Tragen von sogenannten "Speed Suits" auf der Klassischen sowie kürzeren Distanzen ist verboten.

Das Wettkampfreglement von Swiss Triathlon wird wie folgt ergänzt:

3.1.2 Zusatz zum Art. 3.1.1

  • Klassische Distanz und kürzere Distanzen: Das Tragen jeglicher Schwimmanzüge, genannt „speed suit“ die zu einer Schwimmzeitverbesserung dienen, ist verboten.  
  • Mittel- und Langdistanzen: Bei diesen Distanzen ist das Tragen dieser Anzüge erlaubt, sie müssen aber nach dem Schwimmen in der Wechselzone ausgezogen werden.

Begründung
Swiss Triathlon ist für das Wohl und die Gesundheit von Mitgliedern und Athleten an Wettkämpfen mit verantwortlich. Sogenannte „Speed Suits“ sind teilweise aus nicht atmungsaktivem Material und Neopren hergestellt, die, wenn sie nach dem Schwimmen nicht abgezogen werden, eine gesundheitliche Gefahr für Athleten ergeben können. Im Gegensatz zu „Speed Suits“ ist das Tragen von „Second Suits“ unter dem Wettkampfdress erlaubt, diese dürfen aber nach dem Schwimmen nicht abgezogen werden (Artikel 3.1.1).

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